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DOSSIER > Tagung "Die Türkei und die EU: Wohin mit dem
ungelösten Kurdenproblem?"
Sprache: DEU
Tagung "Die Türkei und die EU: Wohin mit dem
ungelösten Kurdenproblem?"
Veranstalter: GfbV in Zusammenarbeit mit der
Friedrich-Naumann-Stiftung. Frankfurt - 6. März 2010
Für die Grundrechte der Kurden und ein friedliches
Zusammenleben von Türken und Kurden in der Türkei
Von Yusuf Polat (Gesellschaft für bedrohte
Völker)
Göttingen, Bozen, 6. März 2010
Yusuf Polat (Gesellschaft für
bedrohte Völker).
Wir begrüßen ausdrücklich die
Ankündigungen der türkischen Regierung unter
Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan, die Kurdenfrage
friedlich zu lösen. Es darf jedoch nicht wie in den Jahren
zuvor nur bei Absichtserklärungen bleiben, denn die
über 15 Millionen Kurden der Türkei leben nach wie vor
ohne Recht auf Muttersprache und Repräsentation als
eigenständige ethnische Volksgruppe. Der Krieg zwischen der
türkischen Armee und der Kurdenorganisation PKK hat bisher
über 40.000 Menschenleben auf beiden Seiten gefordert. Es
wurden ca. 3,5 Millionen Kurden aus ihren Dörfern
vertrieben. Diese Binnenflüchtlinge leben nun als
Vertriebene im eigenen Land. Immer noch werden mindestens 3.835
Kurden unter unmenschlichen Bedingungen in Gefängnissen
festgehalten. Diesen Zuständen gilt es endlich ein Ende zu
setzen. Es muss eine Lösung gefunden werden, die den Kurden
ihre vollen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen
Rechte garantiert und Kurden und Türken ein friedliches
Zusammenleben ermöglicht. Daher fordern wir:
Von der deutschen Bundesregierung:
- 1. Waffenlieferungen an die Türkei an die Bereitschaft
der türkischen Regierung zu knüpfen, die Kurdenfrage
friedlich zu lösen.
- 2. umfassende wirtschaftliche Hilfe für das mehrheitlich
von Kurden bewohnte Süd- und Südostanatolien
bereitzustellen.
- 3. Sich in der EU für eine aktive Vermittlerrolle der EU
in Verhandlungen zwischen der türkischen Regierung und den
legitimen Vertretern der kurdischen Bevölkerung einzusetzen
und die friedliche Lösung der Kurdenfrage als Bedingung
für einen EU-Beitritt der Türkei festschreiben.
Von der türkischen Regierung:
- 1. die wiederholten Waffenstillstände der PKK und ihre
Bereitschaft, die Waffen niederzulegen, zu nutzen und
Verhandlungen mit den legitimen Vertretern der kurdischen
Bevölkerung unter Vermittlung der EU über eine
friedliche und demokratische Lösung der Kurdenfrage
aufzunehmen.
- 2. als Zeichen für eine türkisch-kurdische
Versöhnung eine Generalamnestie zu erlassen und alle
politischen Gefangenen, einschließlich Abdullah
Öcalan, umgehend freizulassen. Gleichzeitig muss die PKK
ihre Waffen endgültig niederlegen und und sich in eine
politische Organisation umwandeln, die gemäß
demokratischer Grundordnung der Türkei auf politischer Ebene
für die Interessen und Rechte der kurdischen
Bevölkerung eintritt.
- 3. Die Existenz und die Grundrechte der kurdischen
Volksgruppe und aller anderen ethnischen Minderheiten der
Türkei müssen in der türkischen Verfassung
anerkannt werden.
- 4. Das Recht auf freie Verwendung der kurdischen Sprache
(Kurmanci und Zaza) und auf volle Entfaltung der kurdischen
Kultur in der Verfassung verankern; ein geographisches Gebiet
nach demokratischen, demographischen und
wissenschaftlich-historischen Kriterien als "Region Kurdistan"
definieren und abgrenzen, in der Kurdisch als zweite offizielle
Sprache für alle Lebensbereiche anerkannt wird.
- 5. Der "Region Kurdistan" ein angemessenes Maß an
Selbstverwaltung durch frei gewählte demokratische Organe
nach dem Muster der in 11 Ländern Europas eingerichteten
Territorialautonomien zu gewähren.
- 6. den Kurden das uneingeschränkte Recht auf jede Art
von Radio- und Fernsehsendungen und elektronischen Medien in
ihrer Muttersprache zu gewähren und dieses Recht in der
Verfassung zu verankern.
- 7. Das Wahlrecht der Türkei demokratischer, gerechter
und minderheitenfreundlicher gestalten. Minderheitenvertretern
muss auf allen politischen Ebenen politische Vertretungs- und
Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. Die 10%-Hürde
bei den Parlamentswahlen muss auf ein erträgliches Maß
von 3% gesenkt werden. Das Parteiengesetz muss abgeändert
werden, um der Willkür in der Zulassung bzw. dem Verbot von
Parteien Einhalt zu gebieten.
- 8. dass die etwa drei Millionen Kurden, deren 3.876
Dörfer und Weiler zerstört und niedergebrannt worden
sind oder die zur Migration gezwungen wurden, die
Möglichkeit erhalten müssen, in ihre Heimat
zurückzukehren. Für den Schaden müssen sie
entschädigt werden und vom Staat langfristige Hilfen
für den Wiederaufbau erhalten.
- 9. Der türkische Staat soll die die volle Trennung
zwischen Staat und Religion wahren und das Grundrecht auf freie
Ausübung der Religion für alle Religionsgemeinschaften
(muslimische, yezidische, alevitische, christliche, jüdische
etc.) wahren, wobei die religiösen Minderheiten in
besonderer Weise zu schützen sind.
- 10. die christlichen Assyro-Aramäer in der
Südosttürkei als nationale und religiöse
Minderheit anzuerkennen.
Von der PKK und anderen kurdischen
Organisationen:
- 1. endgültig die Waffen niederzulegen und der
politischen Gewalt definitiv abzuschwören sowie sich in eine
legale politische Organisation umzuwandeln.
- 2. mit möglichst alle repräsentativen kurdischen
Organisationen eine gemeinsame Plattform für Verhandlungen
mit dem türkischen Staat für eine friedliche und
demokratische Lösung der Kurdenfrage zu bilden und solche
Verhandlungen unter internationaler Vermittlung
verantwortungsbewusst zu führen.
- 3. ihre Anhänger in Deutschland eindeutig dazu
aufzurufen, ihr Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz, zur
Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu
den Grundsätzen der Demokratie, Freiheit und des Pluralismus
zu bekräftigen.
- 4. die Bemühungen der Bundesregierung und der
Bundesländer um eine bessere Integration der in Deutschland
leben Kurden allseitig unterstützen.
Ferner fordern wir die Bildung eines internationalen
Tribunals, das die Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsverletzungen durch den türkischen Staat sowie
der PKK untersucht und die Schuldigen verfolgt und nach
international gültigem Recht bestraft.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/3dossier/kurdi/kurd-tb.html |
www.gfbv.it/3dossier/kurdi/zana.html |
www.gfbv.it/3dossier/kurdi/kursido-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/yezid-de.html |
www.gfbv.it/3dossier/kurdi/wm-de.html |
www.gfbv.it/3dossier/armeni/010720armeni.html
| www.gfbv.it/3dossier/war/gutman-rieff.html#r3
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/kurzuelch-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/kurtur-de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090403de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090325de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090320ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090220de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081017de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081007de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080728de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080212de.html
in www: www.kurdistan.de | www.komkar.org | www.ihd.org.tr/eindex.html
| http://de.wikipedia.org/wiki/Kurdistan
| www.azadiyawelat.com