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Frauen-Protest gegen Diskriminierung bei Ratsversammlung in Afghanistan

Internationale Staatengemeinschaft hat Rechte der Frauen in Afghanistan nicht durchgesetzt

Bozen, Göttingen, 16. Dezember 2003

Strassenszene in Afghanistan. Foto: Michael Pohly.Die internationale Staatengemeinschaft hat ihre Versprechungen, Frauen in Afghanistan Freiheit und Gleichheit zu bringen, bisher nicht erfüllt. Diesen Vorwurf hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Dienstag erhoben. "Der Protest von Frauen gegen ihre Diskriminierung bei der großen Ratsversammlung Loya Jirga in Kabul zeigt, wie wenig sich die Lage der Frauen in Afghanistan nach dem Sturz der Taliban gebessert hat", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius in Göttingen. "Die auch von der Bundesregierung geförderte Ausarbeitung einer neuen Verfassung hat leider nicht dazu beigetragen, dass grundlegende Rechte der Frauen in der neuen Verfassung verankert werden." Für die Frauen Afghanistans bedeute dies, dass Zwangsheirat und Rechtlosigkeit auch weiterhin ihren Alltag bestimmen würden.

Montagabend hatten afghanische Frauen bei der Ratsversammlung, die über die neue Verfassung entscheiden soll, gegen ihre Diskriminierung und mangelnde Vertretung bei der Loya Jirga protestiert. Obwohl Frauen mehr als die Hälfte der Bevölkerung stellen und für den Wiederaufbau des Landes von zentraler Bedeutung sind, sind nur 100 der 500 Delegierten Frauen. Die Frauen kritisierten, als Menschen zweiter Klasse behandelt und bei der Besetzung von Führungspositionen in der Ratsversammlung systematisch übergangen zu werden.

Seit Monaten verfolgen afghanische Menschenrechtlerinnen den Verfassungsprozess mit großer Sorge, da die Rechte von Frauen in dem Entwurf einer neuen Verfassung für Afghanistan nicht ausdrücklich gesichert werden. Nur mit größter Mühe konnten sich Frauen vor der Verfassungskommission Gehör verschaffen. Ihre Forderungen wurden von der Kommission jedoch weitestgehend ignoriert. So wird die Gleichheit von Frauen und Männern in dem Verfassungsentwurf nicht betont. Auch wird kein Mindestalter für die Heirat angeben oder festgehalten, dass Frauen und Männer bei Ehescheidungen die gleichen Rechte genießen. Vergeblich hatten Frauen zudem gefordert, ein Verbot der Sklaverei in der Verfassung festzuschreiben.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031212de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030902ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030806de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030526de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030131de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030131de-dok.html www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/021202de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/021014de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/020909de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-1/020318de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/01-3/011130de.html.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-pohly.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/terror-de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-samar.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-maed-de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/omid-de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-colavde.html

* www: www.shuhada.org | www.iccnow.org | www.isafkabul.org | www.unhcr.ch | www.un.org

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