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Tschetschenien

Amnestie für Vergewaltiger und Mörder Budanow ist "unverantwortlicher Beitrag zur Gewalteskalation in Tschetschenien"

Bozen, Göttingen, 20. September 2004

Die Begnadigung des russischen Panzeroberst Juri Budanow durch die Amnestiekommission des Regionalgerichts in Uljanowsk hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag als "unverantwortlichen Beitrag zur Eskalation der Gewalt in Tschetschenien" bezeichnet. Die Menschenrechtsorganisation appellierte in einem Schreiben an Bundeskanzler Gerhard Schröder, den befreundeten russischen Präsidenten Wladimir Putin zu drängen, den wegen Mordes an einer jungen Tschetschenin verurteilten Budanow nicht in die Freiheit zu entlassen. Putin muss die Amnestie in letzter Instanz noch bestätigen.

"Wenn die russische Regierung Tschetschenien endlich Frieden bringen will, dann dürfen diejenigen, die sich schwerster Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben, nicht straffrei ausgehen", heißt es in dem GfbV-Schreiben an Schröder. Nur eine konsequente Strafverfolgung der Täter auf beiden Seiten könne dazu beitragen, die Spirale von Gewalt und Gegengewalt zu beenden. Durch fortgesetzte willkürliche Übergriffe, Verschleppungen, Vergewaltigungen und Morde durch Angehörige der russischen Sicherheitskräfte wird die Zivilbevölkerung in Tschetschenien bis heute in Angst und Schrecken gehalten.

Budanow war der erste Angehörige der russischen Armee, der wegen eines Verbrechens gegen die tschetschenische Zivilbevölkerung vor Gericht gestellt wurde. Er hatte im März 2000 die 18-jährige Tschetschenin Heda Kungajewa aus dem Dorf Tangi-Tschu bestialisch vergewaltigt und danach erwürgt. Wegen Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt wurde er jedoch im Dezember 2002 freigesprochen. Im Februar 2003 ordnete das oberste russische Gericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Im Juli 2003 wurde Budanow schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Den Einspruch des Panzeroberst gegen das Urteil wies das Gericht im Oktober 2003 zurück. Daraufhin hatte Budanow ein Gnadengesuch bei der Amnestiekommission eingereicht. Die Eltern der ermordeten jungen Frau haben sich inzwischen an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewandt.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040916de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040913de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040901de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040826de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040723de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040720de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040615de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030930de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030918de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030708de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030703de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030630de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030619de.html | www.gfbv.it/3dossier/cecenia/010613cecenia.html | www.gfbv.it/3dossier/cecenia/cecen-224.html

* www: www.chechnya-mfa.info | www.memo.ru | www.perlentaucher.de/artikel/1868.html

Letzte Aktual.: 23.9.2004 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040920ade.html | XHTML 1.0 / CSS | WEBdesign, Info: M. di Vieste
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