Bozen, 5. November 2004
Die EU plant die Umwandlung ihrer Beobachtungsstelle Rassismus
in Wien in eine Agentur der Grundrechte. Entsprechende Vorgabe zu
den Grundrechten sind in der EU-Grundrechtecharta und in der
Verfassung vorgesehen. Teil der Grundwertekatalogs sind auch der
Minderheitenschutz und die Förderung der Minderheiten. Auch
aus diesen Gründen sollte die geplante Agentur die
bisherigen Aufgaben des EU-Minderheitenbüros Eblul
übernehmen. In der Europäischen Union gibt es mehr als
100 autochthone Sprachen, die im täglichen Leben verwendet
werden. Von diesen sind 25 offizielle Amtssprachen der EU. Von
den mehr als 450 Millionen Bürgern der EU sprechen fast 100
Millionen eine andere Sprache als die offizielle Staatssprache
des Mitgliedslandes, in dem sie leben; fast jeder siebte
Unions-Bürger gehört einer sprachlichen Minderheit
an.
Unabhängig von der Anerkennung von Minderheitensprachen
durch die Europäische Union ist der nationale juridische
Status unterschiedlich: er reicht von der offiziellen Anerkennung
bis zur völligen Leugnung von sprachlichen Minderheiten auf
dem eigenen Staatsgebiet. In den 25 Mitgliedstaaten wird
zusätzlich zur Staatssprache mindestens eine weitere zweite
Sprache gesprochen. Durch die Förderung dieser Sprachen wird
ein Grundstein für ein mehrsprachiges Europa gelegt.
Die neuen EU-Mitglieder wurden von der EU-Kommission
aufgefordert, noch vor dem Beitritt offene Minderheitenfragen zu
lösen. Ganz im Sinne des Europaparlaments, das seit seinem
Bestehen engagiert in Minderheitenfragen agierte. Ein Grund mehr,
in der EU-Architektur endlich auch den Minderheiten einen
"Freiraum" zuzugestehen. Es waren die drei EU-Weisen Athisari,
Frowein und Oreja, die nach Amtsantritt der ersten
ÖV-FP-Regierung in Österreich in Menschenrechtsfragen
eine EU-Regelung anregten. Die drei Weisen (siehe:
www.initiative.minderheiten.at/Dokumente/bericht_de.pdf unter
EU-Weisenbericht) sprachen sich dafür aus, innerhalb des
Europäischen Rates eine Menschenrechtsbehörde
anzusiedeln.
Minderheitenvertreter wie die grüne österreichische
Parlamentarierin Terezija Stoisits verlangten einen Kommissar
für Minderheiten, ähnliches forderte die
Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen. Rudolf
Sarközi vom Kulturverein österreichischer Roma (www.kv-roma.at) regte nach den
Roma-Protesten in der Slowakei an, einen EU-Roma-Kommissar zu
beauftragen. Millionen Angehörige zählen die
Sprachminderheiten in der EU, die russischen Minderheiten im
Baltikum werden - bei Nicht-Umsetzung von Minderheitenrechten -
auch zu einem Problem zwischen der EU und Russland werden. Die EU
sollte handeln, bevor es soweit kommt. Die geplante Agentur
für Grundrechte sollte zu einer schlagkräftigen
Menschenrechtsbehörde werden. Wir fordern deshalb:
Die NGO in der EU sollten die Chance nutzen, bei der Schaffung dieser Agentur mitzuwirken. Siehe weitere Informationen: volksgruppen.orf.at/volksgruppen/aktuell/stories/19744/.