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Schwerer Rückschlag für 350 Millionen Ureinwohner

Vollversammlung der Vereinten Nationen lehnt Verabschiedung von Erklärung zu Rechten indigener Völker ab

Bozen, Göttingen, 29. November 2006

Als schweren Rückschlag für die Menschenrechtsarbeit für indigene Völker (Ureinwohner) hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch die Verschiebung der Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung zu den Rechten indigener Völker" durch die UN-Vollversammlung verurteilt. Der in New York tagende Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung hatte diesen Tagesordnungspunkt am Dienstag auf Antrag afrikanischer Staaten auf September 2007 verschoben, um über weitere Änderungswünsche einzelner Staaten beraten zu können. "Die Vereinten Nationen haben leichtfertig eine Chance vertan, ein deutliches Zeichen gegen die Marginalisierung und Entrechtung von 350 Millionen Ureinwohnern weltweit zu setzen", kritisierte die GfbV. "Das Bedürfnis nach noch mehr Zeit für Änderungswünsche können wir nicht nachvollziehen. Immerhin wird über diese Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten der indigenen Völker bereits seit 24 Jahren verhandelt."

"Heute ist ein sehr trauriger Tag für die Vereinten Nationen und für die Glaubwürdigkeit des neu gegründeten Menschenrechtsrates, der die Vollversammlung formell gebeten hatte, dieses historische Dokument zu verabschieden", erklärte Grand Chief Ed John, Sprecher des "Indigenous Caucus", der diplomatischen Vertretung indigener Völker bei den UN in New York. "Es sieht nun ganz danach aus, dass die Vereinten Nationen diese Erklärung niemals offiziell verabschieden werden. Das ist eine verwunderliche und groteske Entwicklung", erklärte Ed John.

Der vorliegende Entwurf einer Allgemeinen Erklärung zu den Rechten indigener Völker geht in neun Abschnitten auf zahlreiche Rechte der rund 5000 indigenen Völker weltweit ein. Sie behandelt u.a. das Recht auf Selbstbestimmung indigener Völker, ihre Mitwirkung in staatlichen Einrichtungen, ihre Nationalität und enthält ein Diskriminierungsverbot. Die Erklärung umfasst den Schutz ihrer sprachlichen, kulturellen und spirituellen Identität sowie ihr Recht in den Bereichen Bildung, Gesellschaft und Wirtschaft. Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen zu den Landrechten indigener Völker sowie zu ihren Rechten an Bodenschätzen. Außerdem schreibt die Deklaration das Recht der Indigenen fest, an allen Entscheidungen über ihre Zukunft und Entwicklung beteiligt zu werden.

Finnland hatte sich im Namen der Europäischen Union für eine Verabschiedung der Deklaration ausgesprochen und vor einer weiteren Verzögerung der Abstimmung gewarnt. Doch nicht nur afrikanische Staaten, sondern auch Neuseeland, Kanada und Australien waren für eine Aussetzung der Abstimmung. Die USA, die große Vorbehalte gegen die Erklärung geäußert hatten, enthielten sich bei dem Votum. Der UN- Menschenrechtsrat in Genf hatte der UN-Vollversammlung am 29. Juni 2006 die Annahme der Erklärung empfohlen.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/3dossier/siberia/klima2006-de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/061123de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060807de.html | www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/0608report-de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060630ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050808de.html | www.gfbv.it/3dossier/ind-voelker/dekade.html | www.gfbv.it/3dossier/ind-nord/lubicon.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/pigmei-de.html | www.gfbv.it/3dossier/austral/australdt.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/adivasi.html

* www: http://de.wikipedia.org/wiki/Indigene_V%C3%B6lker | www.ohchr.org/english/issues/indigenous/groups/groups-01.htm

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