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Syrien: Kurdischer Journalist seit zwei Monaten verschwunden

Menschenrechtler fürchten um das Leben des jungen Regimekritikers und Herausgebers der kurdischen Zeitschrift "Hogir"

Bozen, Göttingen, 17. Juli 2009

Kurdische Demonstration in Syrien. Kurdische Demonstration in Syrien.

Mit einem dringenden Hilferuf haben sich Angehörige des syrisch- kurdischen Journalisten Emjad Osman an die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen gewandt. Seit zwei Monaten - seit dem 17. Mai 2009 - sei der junge Mann spurlos verschwunden, berichteten sie am Freitag telefonisch der Menschenrechtsorganisation. Die GfbV befürchtet das Schlimmste, denn seit dem Jahr 2000 gibt Emjad Osman die illegale Zeitschrift "Hogir" in kurdischer Sprache in der Stadt Kamischli im äußersten Nordosten Syriens heraus. Deshalb sei er mehrfach von syrischen Sicherheitskräften festgenommen worden. Um das Schicksal des jungen Journalisten aufzuklären, wandte sich die Menschenrechtsorganisation mit der Forderung an die syrische Regierung, Auskunft über den Verbleib von Emjad Osman zu geben.

Die GfbV ist in großer Sorge um den jungen kurdischen Journalisten Emjad Osman, denn er könnte das gleiche Schicksal erlitten haben wie der syrisch-kurdische Geistliche Maschuk Al Khznawi. Dieser wurde im Mai 2005 tot aufgefunden, nachdem er einige Wochen zuvor verschleppt worden war. Die syrische Regierung hatte damals angegeben, Khznawi sei von Kriminellen entführt und ermordet worden. Sein Leichnam wies jedoch deutliche Spuren von Folterungen auf.

In Syrien werden mindestens 150 Kurden als politische Gefangene in Haftanstalten festgehalten. Der GfbV sind die Namen von 122 kurdischen Gewissensgefangenen bekannt. Die etwa zwei Millionen syrischen Kurden, die entlang der syrisch-türkischen Grenze im Norden des Landes die Mehrheit der Bevölkerung stellen, werden bis heute diskriminiert oder unterdrückt. Ihnen werden die sprachlichen und kulturellen Rechte vorenthalten. 1962 wurde 300.000 Kurden im Zuge der massiven Arabisierungspolitik die syrische Staatsbürgerschaft aberkannt. Seitdem verlangt die GfbV ihre Wiedereinbürgerung.