In: Home > News > Vereinte Nationen sollen Schicksal von 20 verschwundenen Flüchtlingen aus China klären
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Bozen, Göttingen, 19. Dezember 2011
António Guterres. Foto: Jean-Marc Ferré/UN Photo.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat den
UN-Hochkommissar für Flüchtlinge Antonio Guterres
aufgefordert, das Schicksal von 20 uigurischen Flüchtlingen
aus China aufzuklären, die nach ihrer Abschiebung aus
Kambodscha in ihre Heimat am 19. Dezember 2009 spurlos
verschwanden. "Es ist ein Armutszeugnis des Hochkommissariats
für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR), wenn es
auch nach zwei Jahren noch immer nicht geschafft hat, in China
eine Spur der Vermissten zu ermitteln, die unter seinem Schutz
standen", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich
Delius.
"Doch ihr Schicksal ist leider kein Einzelfall." Uigurischen
Flüchtlingen aus China wird angesichts des wachsenden
Einflusses der Volksrepublik immer häufiger Schutz und
Aufnahme in den asiatischen Nachbarstaaten verweigert. Unter
Verletzung der UN-Flüchtlingskonvention wurden mehr als 200
uigurische Flüchtlinge seit 1997 aus Pakistan, Burma, Laos,
Nepal, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Usbekistan, Thailand
und Malaysia nach China abgeschoben, obwohl ihnen dort
langjährige Haftstrafen oder die Todesstrafe drohen. Manche
der Flüchtlinge wurden nach ihrer Abschiebung hingerichtet,
von den meisten fehlt jede Spur.
Uiguren, die im Ausland Asyl beantragt haben, werden von den
chinesischen Sicherheitsbehörden als Gefahr für die
Staatssicherheit oder als "Terroristen" angesehen. Artikel 33 der
Genfer Flüchtlingskonvention verbietet die
Zurückweisung von Flüchtlingen, deren Leben akut
bedroht ist.
Vergeblich hatten Menschenrechtsorganisationen die
kambodschanische Regierung im Dezember 2009 davor gewarnt, die 20
uigurischen Frauen, Kinder und Männer abzuschieben. Nur zwei
Tage vor ihrer gewaltsamen Rückführung hatte ein
Sprecher des kambodschanischen Außenministeriums jedoch
alle Warnungen als voreilig und unbegründet
zurückgewiesen. In Handschellen wurden die Uiguren
schließlich nach China ausgeflogen, da sie das
kambodschanische Staatsgebiet illegal betreten hätten.
"Diese Begründung ist absurd", sagte Delius, "denn als
politische Flüchtlinge aus dem mit Kambodscha
verbündeten China konnten die Uiguren natürlich nicht
legal Visa für ihre Einreise beantragen. Mit der gewaltsamen
Abschiebung hat Kambodscha das Völkerrecht verletzt.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/111206de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110801de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110314de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110204de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110118de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/101217de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100722de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100705de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100122de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/charta08-tb.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uigur.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uig-guant.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/mongol/mongolen.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china1.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Xinjiang
| www.hrichina.org |
www.uyghurcongress.org |
www.uhrp.org