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Bozen, Göttingen, 4. Januar 2012
Sudanesische Frauen. Foto: GfbV-Archiv.
Angesichts der andauernden Bombardierung von Dörfern in
Südkordofan durch die sudanesische Luftwaffe hat die
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch an
den Weltsicherheitsrat appelliert, sich für eine sofortige
Einstellung der Luftangriffe auf zivile Ziele im Sudan
einzusetzen. Dringend müsse der Sudan außerdem
aufgefordert werden, humanitären Helfern freien Zugang zu
den Konfliktregionen in den Provinzen Süd- Kordofan und
Blauer Nil zu gewähren. Mehr als 300.000 Zivilisten sind
dort unmittelbar von Kämpfen zwischen sudanesischer Armee
und der Befreiungsbewegung SPLM-North betroffen und können
derzeit nicht mit Hilfsgütern versorgt werden. Die GfbV
wandte sich mit ihrer Bitte nicht nur an die südafrikanische
Präsidentschaft des Weltsicherheitsrats, sondern
ausdrücklich auch an den deutschen UN-Botschafter, da sich
Deutschland in den vergangenen Monaten im Weltsicherheitsrat
besonders intensiv für einen besseren Schutz von Frauen und
Kindern in bewaffneten Konflikten eingesetzt hat.
In Südkordofan wurden seit dem 2. Januar 2012 vier
Dörfer von der sudanesischen Luftwaffe bombardiert. Bei den
Angriffen auf die Orte Al Buram, Kao, Naro und Warli wurden
mindestens sieben Zivilisten getötet, acht Menschen verletzt
und 28 Häuser niedergebrannt. In Warli wurde bei der Attacke
auch eine Moschee teilweise zerstört. In der Provinz Blauer
Nil wurden Bombardements von Dörfern ebenfalls fortgesetzt.
Allein im Westen dieser Provinz sind seit Mitte Dezember 2011
rund 50.000 Menschen aus ihren Siedlungen geflohen und nun auf
Nothilfe angewiesen.
"Die fortgesetzte willkürliche Bombardierung der
Zivilbevölkerung, die Zerstörung von Märkten,
Kirchen, Moscheen und Wohnhäusern ist ein Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und auch nicht mit der Bekämpfung der
aufständischen SPLM-North zu rechtfertigen", heißt es
in den Schreiben der GfbV an den Weltsicherheitsrat und den
deutschen UN-Botschafter. Auch der Sudan müsse sich an
völkerrechtlich anerkannte Regeln der Kriegführung
halten, wenn er Aufstandsbewegungen bekämpft. "Der Schutz
der Zivilbevölkerung muss absoluten Vorrang haben", sagte
der GfbV- Afrikareferent Ulrich Delius. "Pauschale Bestrafungs-
und Einschüchterungsattacken wie die der letzten Tage dienen
nicht der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und der
wirksamen Bekämpfung von bewaffneten Gruppen."
Die GfbV weist darauf hin, dass die gezielte Bombardierung von
Zivilisten von der sudanesischen Luftwaffe seit Jahren in
militärischen Konflikten in Darfur und dem Südsudan
praktiziert wurde und wird. Die Regierung verletzt damit
systematisch das humanitäre Völkerrecht.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2011/111214de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110920de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110824de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110812de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110803de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110621de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110610de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110523de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110107de.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-delius.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-ibra.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-mande.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-de.html
in www: http://de.wikipedia.org/wiki/Kordofan
| http://de.wikipedia.org/wiki/Sudan
| www.hrw.org/en/reports/2010/06/29/democracy-hold-0