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Sudan: Zivilisten sterben bei Luftangriffen auf Dörfer

Weltsicherheitsrat soll sich mehr für Schutz der Zivilbevölkerung im Sudan einsetzen

Bozen, Göttingen, 4. Januar 2012

Sudanesische Frauen. Foto: GfbV-Archiv. Sudanesische Frauen. Foto: GfbV-Archiv.

Angesichts der andauernden Bombardierung von Dörfern in Südkordofan durch die sudanesische Luftwaffe hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch an den Weltsicherheitsrat appelliert, sich für eine sofortige Einstellung der Luftangriffe auf zivile Ziele im Sudan einzusetzen. Dringend müsse der Sudan außerdem aufgefordert werden, humanitären Helfern freien Zugang zu den Konfliktregionen in den Provinzen Süd- Kordofan und Blauer Nil zu gewähren. Mehr als 300.000 Zivilisten sind dort unmittelbar von Kämpfen zwischen sudanesischer Armee und der Befreiungsbewegung SPLM-North betroffen und können derzeit nicht mit Hilfsgütern versorgt werden. Die GfbV wandte sich mit ihrer Bitte nicht nur an die südafrikanische Präsidentschaft des Weltsicherheitsrats, sondern ausdrücklich auch an den deutschen UN-Botschafter, da sich Deutschland in den vergangenen Monaten im Weltsicherheitsrat besonders intensiv für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten eingesetzt hat.

In Südkordofan wurden seit dem 2. Januar 2012 vier Dörfer von der sudanesischen Luftwaffe bombardiert. Bei den Angriffen auf die Orte Al Buram, Kao, Naro und Warli wurden mindestens sieben Zivilisten getötet, acht Menschen verletzt und 28 Häuser niedergebrannt. In Warli wurde bei der Attacke auch eine Moschee teilweise zerstört. In der Provinz Blauer Nil wurden Bombardements von Dörfern ebenfalls fortgesetzt. Allein im Westen dieser Provinz sind seit Mitte Dezember 2011 rund 50.000 Menschen aus ihren Siedlungen geflohen und nun auf Nothilfe angewiesen.

"Die fortgesetzte willkürliche Bombardierung der Zivilbevölkerung, die Zerstörung von Märkten, Kirchen, Moscheen und Wohnhäusern ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auch nicht mit der Bekämpfung der aufständischen SPLM-North zu rechtfertigen", heißt es in den Schreiben der GfbV an den Weltsicherheitsrat und den deutschen UN-Botschafter. Auch der Sudan müsse sich an völkerrechtlich anerkannte Regeln der Kriegführung halten, wenn er Aufstandsbewegungen bekämpft. "Der Schutz der Zivilbevölkerung muss absoluten Vorrang haben", sagte der GfbV- Afrikareferent Ulrich Delius. "Pauschale Bestrafungs- und Einschüchterungsattacken wie die der letzten Tage dienen nicht der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und der wirksamen Bekämpfung von bewaffneten Gruppen."

Die GfbV weist darauf hin, dass die gezielte Bombardierung von Zivilisten von der sudanesischen Luftwaffe seit Jahren in militärischen Konflikten in Darfur und dem Südsudan praktiziert wurde und wird. Die Regierung verletzt damit systematisch das humanitäre Völkerrecht.