Bozen, Göttingen, 9. Mai 2008
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der
Regierung von Burma am Freitag vorgeworfen, mit der Blockierung
und Verschleppung humanitärer Hilfe humanitäres
Völkerrecht massiv zu verletzen. "Die gezielte Behinderung
der humanitären Versorgung im Irrawaddy-Delta muss als
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewertet werden", sagte der
GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Dieser schwere Vorwurf
müsse erhoben werden, obwohl in dieser Region kein
Bürgerkrieg herrsche. Völkerrechtlern zufolge reiche
der Nachweis aus, dass die staatlichen Behörden die
Lieferung von Hilfsgütern für die Not leidende
Bevölkerung gezielt behinderten. Angesichts der Verweigerung
von Einreisevisa, der schleppenden Informationspolitik, der
Nicht-Erteilung von Lande- und Arbeitsgenehmigungen könne
daran kein Zweifel bestehen.
Nicht nur im Irrawaddy-Delta, sondern auch in den von
Minderheiten bewohnten Gebieten im Osten und Norden des Landes,
behinderten die Behörden gezielt den Zugang humanitärer
Helfer. Dort herrsche seit rund 60 Jahren Bürgerkrieg, so
dass die Verweigerung der humanitären Versorgung der
Zivilbevölkerung in diesen umkämpften Gebieten auch als
"Kriegsverbrechen" anzusehen sei. Dort seien 100.000 Soldaten
stationiert.
"Wenn Burmas Behörden im Irrawaddy-Delta glaubwürdig
helfen wollen, dann müssten Soldaten aus den
Nationalitätenregionen in das Katastrophengebiet
abkommandiert werden, um nationale und internationale Helfer bei
ihren Bemühungen zu unterstützen ", sagte Delius. Denn
im Delta fehle es an Aufbauhelfern, um zerstörte
Straßen, Telefonverbindungen und die
Elektrizitätsversorgung wieder herzustellen. "Sollte die
Verlegung der Soldaten verweigert werden, dann wäre dies ein
neuerlicher Beweis für den Zynismus der Militärjunta,
die bewusst den Tod von zehntausenden Menschen in Kauf
nimmt."