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Bozen, Göttingen, 15. Dezember 2009
Kurdische Demonstration in Syrien.
In großer Sorge um das Wohlergehen des
syrisch-kurdischen Menschenrechtlers und Rechtsanwaltes Mustafa
Ismail, wendet sich die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) heute an die Außenministerien der
demokratisch regierten Staaten, die Botschaften in Syrien haben.
Sie sollen sich für die sofortige Freilassung des mit
großer Wahrscheinlichkeit am 12. Dezember in der
nordsyrischen Stadt Aleppo festgenommenen Menschenrechtlers
einsetzen. Seine Angehörigen hatten den Nahostreferenten der
GfbV, Dr. Kamal Sido, in einer persönlichen E-Mail am
Dienstag wegen seines Verschwindens alarmiert.
Ismail sei bereits am 10. Dezember von der Luftwaffenabteilung
des syrischen Geheimdienstes in der syrisch-kurdischen Stadt
Kobane (arab. Ain al-Aarab) zum Verhör einbestellt worden,
heißt es in der E-Mail. Anschließend sei er
aufgefordert worden, in der Zentrale derselben
Sicherheitsbehörde in der nordsyrischen Stadt Aleppo
vorstellig zu werden. Er sei dieser Anweisung gefolgt, jedoch
nicht mehr zurückgekehrt. Wo die syrischen
Sicherheitsbehörden den kurdischen Menschenrechtler jetzt
festhalten, ist bisher nicht bekannt.
Schon am 16. November hatte Mustafa Ismail die GfbV darüber
informiert, dass der Staatssicherheitsdienst ihn zwei Tage zuvor
in Aleppo verhört habe. Dies war für ihn nach dem 13.
März und dem 3. Oktober das dritte Verhör innerhalb
eines Jahres. Jedes Mal sei ihm vorgeworfen worden, er habe sich
öffentlich zur Lage der Kurden in Syrien
geäußert. Er sei aber weder gefoltert noch schlecht
behandelt worden.
Ismail lebt und arbeitet in der 440 Kilometer von Damaskus
entfernten Stadt Ain al-Arab im Norden Syriens. Als Rechtsanwalt
vertritt er viele Kurden und Araber, die wegen ihrer
politisch-oppositionellen Tätigkeit inhaftiert sind.
In Syrien werden rund 170 Kurden als politische Gefangene in
Haftanstalten festgehalten. Der GfbV sind die Namen von 147
Gefangenen bekannt. Die etwa zwei Millionen syrischen Kurden, die
in drei Regionen an der syrisch- türkischen Grenze die
Mehrheit der Bevölkerung stellen, werden bis heute
diskriminiert oder unterdrückt. Ihnen werden die
sprachlichen und kulturellen Rechte vorenthalten. 1962 wurde
300.000 Kurden im Zuge der massiven Arabisierungspolitik die
syrische Staatsbürgerschaft aberkannt. Seitdem verlangen
internationale Menschenrechtsorganisationen, unter ihnen auch die
GfbV, ihre Wiedereinbürgerung.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/091019de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090512ade.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090323de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090113de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081031de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080922de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080827ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080220de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/071106de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/071102de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070312de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070720de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070419de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070320de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070119de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060420de.html
| www.gfbv.it/3dossier/armeni/010720armeni.html
| www.gfbv.it/3dossier/war/gutman-rieff.html#r3
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/kurtur-de.html
in www: www.kurdistan.de | www.komkar.org | www.hrw.org/doc?t=mideast&c=syria