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Russischer Generalstaatsanwalt fordert Sippenhaft

"Entlarvende Aufforderung zum Bruch der Menschenrechtskonvention"

Bozen, Göttingen, 2. November 2004

Als "entlarvende Aufforderung der russischen Justiz zum offiziellen Bruch mit der internationalen Menschenrechtskonvention" hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Forderung des russischen Generalstaatsanwalts Wladimir Ustinov nach Sippenhaft für Angehörige mutmaßlicher Terroristen in Russland bezeichnet. Die Äußerungen von Ustinov seien ein "weithin hörbares Eingeständnis für die Wiederannäherung Russlands an den Stalinismus, zumal für die russische Regierung alle Tschetschenen kollektiv für 'Terroristen' gehalten werden", kritisierte der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch am Montag in Göttingen. Gleichzeitig betonte der Menschenrechtler, dass die GfbV Terrorakte von tschetschenischer wie russischer Seite gleichermaßen auf das Schärfste verurteile. Ustinov hatte am vergangenen Freitag vor der Duma, dem russischen Parlament, verlangt, Terroristen durch "Kontergeiselnahmen" ihrer Verwandten vor Augen zu führen, was Geiselhaft bedeute.

Sippenhaft sei in Tschetschenien zwar längst Praxis russischer Sicherheitskräfte. Doch bisher habe die russische Regierung diese Menschenrechtsverletzungen immer geleugnet, sagte Zülch. Nicht nur einfache Zivilisten, auch prominentere Politiker seien davon betroffen. So seien nach einer so genannten "Spezialoperation" Anfang März 2004 in Grosny, Benoi und Noschai Jurt etwa 20 Verwandte von Magomed Chambiew festgenommen worden. Dann sei dem ehemaligen tschetschenischen Verteidigungsminister unter dem früheren Präsidenten Aslan Maschadow ein Ultimatum gesetzt worden: Wenn er sich den Sicherheitskräften nicht bis zum 8. März stelle, würden die Festgenommen erschossen. Chambiew gab nach und stellte sich. Daraufhin wurden seine Angehörigen, die tagelang in Todesangst versetzt worden waren, wieder auf freien Fuß gesetzt.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040930de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040920ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040916de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040913de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040901de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040826de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040723de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040720de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040615de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030930de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030918de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030708de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030703de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030630de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030619de.html | www.gfbv.it/3dossier/cecenia/010613cecenia.html | www.gfbv.it/3dossier/cecenia/cecen-224.html

* www: www.chechnya-mfa.info | www.memo.ru | www.perlentaucher.de/artikel/1868.html

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