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Bozen, Göttingen, 7. September 2009
Flüchtlinge aus Darfur.
Die Fortsetzung des "Hosen-Prozesses" gegen die sudanesische
Journalistin Lubna Hussein am heutigen Montag in Khartum hat die
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) als
"höchstrichterliche Frauen-Diskriminierung im Sudan" scharf
kritisiert. "Das Verfahren, in dem sich die Reporterin wegen des
Tragens von Hosen verantworten muss, hat aber auch eine
weitreichende politische Dimension: Es verletzt das
Friedensabkommen zwischen dem Nord- und Südsudan",
erklärte der GfbV-Sudanexperte, Ulrich Delius. "Denn die
Sicherheitsgesetze, auf deren Grundlage Lubna Hussein und andere
Frauen verhaftet wurden, verstoßen gegen den Geist dieses
Abkommens vom Januar 2005." Bis heute sei die sudanesische
Regierung ihrer damals eingegangenen Verpflichtung nicht
nachgekommen, diese Sicherheitsgesetze endlich abzuschaffen. So
sei der Hosen-Prozess auch ein Indiz dafür, wie schlecht es
um den Friedensprozess im Sudan stehe.
Lubna Hussein stehe nicht allein. "Hunderte verarmte Frauen
werden jedes Jahr von unzureichenden Sondergerichten wegen
vermeintlicher Verletzung der öffentlichen Moral zur
Auspeitschung verurteilt", berichtete Delius. Nur wenige
hätten den Mut, der Verurteilung zu widersprechen und wie
Lubna Hussein ein ordentliches Gerichtsverfahren anzustrengen. So
wurden am 26. März 2009 zwei christliche Studentinnen aus
dem Südsudan auf der Strasse in Khartum von der
Sittenpolizei aufgegriffen und wegen des Tragens von Hosen zur
Polizeiwache gebracht. Drei Tage später wurden sie von einem
Sondergericht zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl sie
gemäß dem Friedensabkommen im arabischen Nordsudan
nicht wegen ihres Glaubens diskriminiert werden dürfen. Zwei
Äthiopierinnen wurden mit 40 Peitschenhieben bestraft, weil
sie die Geldstrafe nicht zahlen konnten.
Bestraft werden die Frauen aufgrund der Artikel 151/152 des
sudanesischen Strafgesetzbuches und der Sicherheitsgesetze, die
jeder Bundesstaat des Sudan verabschiedet hat. "Diese Gesetze
verstoßen gegen Artikel 5 der Afrikanischen
Menschenrechtscharta, der jede grausame und unmenschliche
Bestrafung verbietet", sagte Delius. Besonders betroffen von den
weitreichenden muslimischen Moralvorschriften seien Christen aus
dem Südsudan, die in einer anderen Kultur und Lebenswelt
aufgewachsen sind und sich durch die Bekleidungsvorschriften
diskriminiert fühlen.
Mindestens 1,3 Millionen südsudanesische Flüchtlinge
leben im Großraum der Hauptstadt Khartum. Da jeder
Bundesstaat die Sicherheitsgesetze anders interpretiere, gebe es
keine Rechtssicherheit für die Bevölkerung. Deshalb sei
Willkür weit verbreitet. Außerdem hätten die
Beschuldigten vor den Sondergerichten keine Möglichkeit,
sich angemessen zu verteidigen.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090731de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090618de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090528de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090427de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090304de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090225de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090217de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090116de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090108de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2008/080528de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2007/070907de.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-delius.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-ibra.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-mande.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-de.html
in www: www.justice4darfur.org |
www.wantedforwarcrimes.org
| [pdf]
www.gfbv.de/reedit/openObjects/openObjects/show_file.php?type=inhaltsDok&property=download&id=822
| www.africa-union.org
| www.gurtong.org |
web.amnesty.org/library/index/engafr541392004
| www.hrw.org/doc?t=africa&c=sudan
| www.icc-cpi.int