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Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Sudans Staatspräsident Bashir

Kein Frieden für Darfur ohne Gerechtigkeit: Haftbefehl ist Weckruf für Europa!

Bozen, Göttingen, 4. März 2009

Flüchtlinge aus Darfur. Flüchtlinge aus Darfur.

Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Omar Hassan al Bashir ist ein Weckruf für die internationale Gemeinschaft, sich endlich engagierter für Frieden und Menschenrechte in Darfur und im gesamten Sudan einzusetzen. Dies erklärte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch. "Auch wenn der Haftbefehl nur unter Schwierigkeiten umzusetzen sein wird, so geht von ihm doch eine Signalwirkung aus", erklärte der GfbV- Sudanexperte Ulrich Delius. So werde der Sudan plötzlich in den Blickpunkt vieler Regierungen und der Öffentlichkeit gerückt. "Die internationale Gemeinschaft muss nun endlich ihr vor langer Zeit gegebenes Versprechen einlösen und für einen wirksamen Schutz der Zivilbevölkerung in Darfur sorgen", forderte Delius. Dringend müsse sie aber auch ihre Bemühungen verstärken, einen Zusammenbruch des Friedensprozesses im Südsudan zu verhindern.

Gemeinsam mit Sudanesen wird die GfbV heute um 15 Uhr 30 in Berlin am Brandenburger Tor der 400.000 Opfer des Genozids in Darfur gedenken. Bei der Menschenrechtsaktion werden hunderte arabische Namen von Opfern des Völkermords auf Standtafeln aufgeführt, vor denen ein schwarzer Sarg mit muslimischen Kreuzen und Grabkerzen aufgebahrt ist. "Ohne Gerechtigkeit gibt es in Darfur keinen dauerhaften Frieden", erklärte Delius. Daher sei der Haftbefehl ein wichtiges Zeichen bei der Bekämpfung von Straflosigkeit für schwerste Menschenrechtsverletzungen.

Dass nun erstmals ein amtierender Staatspräsident per Haftbefehl gesucht wird, hat sich der Sudan selbst zuzuschreiben. Vier Jahre lang hat sich die sudanesische Regierung systematisch geweigert, mit dem IStGH zusammenzuarbeiten. Seit fast zwei Jahren deckt sie den bis heute amtierenden sudanesischen Minister für humanitäre Fragen Ahmed Haroun und den Milizen-Führer Ali Kushayb. Gegen beide wurden vor gut zwei Jahren, am 27. April 2007, Haftbefehle ausgestellt. Die sudanesischen Behörden hatten Minister Haroun im Jahr 2008 sogar falsche Personalpapiere ausgestellt, damit er unerkannt an einer Pilgerreise nach Mekka teilnehmen konnte. Beiden Männern werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

"Die internationale Staatengemeinschaft hat den Strafgerichtshof bei der Strafverfolgung der Verantwortlichen für die Gräueltaten in Darfur bislang zu wenig unterstützt", kritisierte Delius. Der Haftbefehl gegen Bashir hätte vermieden werden können, wenn die internationale Gemeinschaft konsequenter auf einer Festnahme der gesuchten Haroun und Kushayb bestanden hätte. "Wenn Regierungen nun das Vorgehen des Gerichts gegen Bashir kritisieren, müssen sie sich fragen lassen, warum sie nicht früher gehandelt haben, um den Sudan zu einer Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof zu drängen", erklärte Delius.