In: Home > News > Kritik an geplanter türkischer Militärintervention in Syrien - Schutzzone wäre Verbrechen gegen die Menschlichkeit
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Bozen, Göttingen, 8. Oktober 2019
Flüchtlingslager Al-Hol in Nordsyrien. Foto: GfbV/2019.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
kritisiert die von der Türkei geplante Einrichtung einer
Schutzzone in Nordsyrien, da sie das Völkerrecht verletzen
würde. "Bevölkerungstransfers dürfen nicht gegen
den Willen der Betroffenen und der ansässigen
Bevölkerung durchgeführt werden - das Vorgehen der
Türkei wäre daher ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit", erklärte GfbV-Direktor Ulrich Delius. Die
GfbV warnt nachdrücklich davor, die geplante
Militärintervention mit irreführenden Begriffen wie
"Schutzzone" schönzureden. "Denn geschützt wird hier
nicht die Zivilbevölkerung, wie es das humanitäre
Völkerrecht gebietet. Im Gegenteil: Es würde eine
Massenflucht der lokal ansässigen Bevölkerung
ausgelöst. Ethnische Spannungen sind vorprogrammiert", so
Delius. Die kurdische Bevölkerung Nordsyriens durch
arabischstämmige Flüchtlinge aus anderen Landesteilen
auszutauschen sei ein massiver Verstoß gegen das
Völkerrecht.
"Wer, wie die Türkei, ohne Legitimation militärisch in
einem Nachbarland intervenieren will, bricht das Völkerrecht
in doppelter Weise: Er missachtet die Staatsgrenzen und macht
sich gemäß Artikel 7 der Statuten des Internationalen
Strafgerichtshofes mit einem erzwungenen
Bevölkerungstransfer der Verbrechen gegen die Menschlichkeit
schuldig", erinnert Delius. Zwar erkennt die Türkei den
Internationalen Strafgerichtshof nicht an, doch die in seinen
Statuten enthaltene Definition von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gilt als völkerrechtlich bindend.
Erschwerend komme hinzu, dass ein gewaltsamer
Bevölkerungstransfer, wie die Türkei ihn plant,
explizit eine Veränderung der demographischen Struktur in
Nordsyrien anstrebe. Dies sei völkerrechtlich nicht
legitimiert, sondern ein schwerwiegendes Verbrechen an der
Zivilbevölkerung, warnte die Menschenrechtsorganisation.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2019/191007de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2019/190912de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2019/190314de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2019/190118de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2018/181213de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180717de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180705de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180326ade.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180226de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180220de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180212de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180207de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180129de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180123de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180122de.html
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/afrin.html
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/rojava.html
| www.gfbv.it/3dossier/kurdi/nordsiria2017.html
in www:
www.gfbv.de/fileadmin/redaktion/Reporte_Memoranden/2016/Northern-Syria-research-trip-2016.compressed.pdf